EuGH

DocMorris darf deutschen Kunden Rezept-Rabatt geben

Preiswettbewerb im Rx-Geschäft: Dagegen haben sich die Apotheker lange Zeit erfolgreich zur Wehr gesetzt. Doch nach einem neuen Urteil aus Luxemburg dreht sich der Wind.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Vor allem für Chroniker sind Rezept-Boni attraktiv.

Vor allem für Chroniker sind Rezept-Boni attraktiv.

© Mellimage / fotolia.com

LUXEMBURG/HEERLEN. Die niederländische Versandapotheke DocMorris will ihren deutschen Kunden "ab sofort" wieder Boni auf rezeptpflichtige Produkte geben. Das kündigte Vorstandschef Olaf Heinrich am Mittwoch unmittelbar nach Bekanntgabe eines Urteils des EuGH zur bundesdeutschen Rx-Preisbindung an.

Patienten erhielten unabhängig von Kassenzugehörigkeit oder Produktverordnung mindestens zwei Euro pro Rezeptzeile und maximal 12 Euro pro Rezept. Für die Auszahlung gebe es verschiedene Modelle, so Heinrich, unter anderem Cash oder OTC-Einkaufsgutscheine.

Die genauen Konditionen würden so schnell wie möglich auf der DocMorris-Website hinterlegt.

Ungerechtfertigte Beschränkung

Kurz zuvor hatte der Europäische Gerichtshof in einem jahrelang währenden Rechtsstreit die hiesige Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel als ungerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs eingestuft.

Folge: Ausländische Versandapotheken dürfen, wenn sie nach Deutschland liefern, ihren Kunden Rezept-Rabatte geben; die in Paragraf 78 Arzneimittelgesetz verankerte Preisbindung hat für sie keine Gültigkeit.

Direkte Konsequenzen für inländische Apotheken hat das Urteil nicht. Sie müssen sich auch weiterhin an die Rx-Preisbindung halten. Wie aus Branchenkreisen verlautet, sollen sich einige leistungsstarke Offizinbetreiber bereits mit dem Gedanken tragen, auf Inländerdiskriminierung zu klagen, um selbst Rx-Boni gewähren zu können.

Damit dürfte eine gesetzgeberische Initiative zum Arzneimittelpreisrecht unausweichlich sein.

"Deutschlands Apotheker reagieren entsetzt"

In einer ersten Stellungnahme schreibt der Apotheker-Dachverband ABDA, "Deutschlands Apotheker reagieren entsetzt auf die Entscheidung des EuGH". Gleichzeitig erneuerte die ABDA ihre Forderung nach einem generellen Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten.

Damit ließe sich der inländische Markt gegen Preiswettbewerb von außen abschotten. Maria Michalk, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, kündigte an, "ein Versandhandelsverbot" sei angesichts des EuGH-Urteils "überlegenswert".

 Allerdings halten Juristen ein solches Verbot nach 12 Jahren unproblematischer Versand-Wirklichkeit für verfassungsrechtlich nicht durchsetzbar.

DocMorris würde gegen Versandverbot sofort vorgehen

DocMorris-Vorstand Max Müller konterte, der EuGH habe in der Urteilsbegründung unmissverständlich klar gemacht, dass es für Beschränkungen des freien Warenverkehrs harter Fakten und Belege bedarf.

Die bloße Behauptung, mehr Preiswettbewerb gefährde den Gesundheitsschutz oder die flächendeckende Versorgung, genüge nicht. Gegen ein Versandverbot würde man juristisch sofort zu Felde ziehen.

DocMorris hatte zwar Anlass für das jetzt entschiedene Verfahren gegeben, war selbst jedoch nicht Verfahrensbeteiligte. Vorgegangen war ursprünglich die Bad Homburger Wettbewerbszentrale gegen die Deutsche Parkinson-Vereinigung, die 2009 eine Bonus-Kooperation mit DocMorris vereinbart und bei ihren Mitgliedern beworben hatte.

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