Urteil

Hitlergruß rechtfertigt fristlose Kündigung

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HAMBURG. Das Zeigen des Hitlergrußes rechtfertigt nach einer Entscheidung des Hamburger Arbeitsgerichts eine fristlose Kündigung (Az.: 12 Ca 348/15). In dem Verfahren hatte ein Fahrer eines Patiententransportunternehmens gegen seine Entlassung geklagt, teilte das Gericht vor Kurzem mit.

Ausgangspunkt der Kündigung war Ende 2015 ein Streit des Mannes mit dem Betriebsratsvorsitzenden des Unternehmens. Nach dem Streit soll der Fahrer seinen ausgestreckten Arm zum Hitlergruß gehoben und seinen Kontrahenten mit den Worten "Du bist ein heil, du Nazi!" beleidigt haben.

Das Unternehmen hatte dem Mann daraufhin mit sofortiger Wirkung gekündigt.Der Hitlergruß durch Erheben des ausgestreckten Arms war, so das Gericht, ein wichtiger Kündigungsgrund. Die Geste stelle ein nationalsozialistisches Kennzeichen dar, das in einem Arbeitsverhältnis nicht hingenommen werden müsse, begründete die Kammer.

Dies gelte umso mehr, wenn man noch die Aussage hinzuziehe. Hierdurch werde der Adressat grob beleidigt. Den Einwand des Klägers, dass er wegen seiner türkischen Abstammung kein deutsch-nationalsozialistisches Gedankengut aufweisen könne und seine Handlung nur als beleidigend und nicht als rechtsradikal einzustufen sei, wies das Gericht zurück. Die Frage der Abstammung beinhalte keine Antwort auf die Frage der inneren Haltung. (dpa)

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