Cannabis

Fahrverbot auch Tage nach THC-Konsum

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Cannabis-Konsumenten dürfen auch noch ein oder zwei Tage später nicht einfach wieder Auto fahren. Sie müssen immer sichergehen, dass ihr Blut keine erhöhte Konzentration des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) mehr enthält, befand kürzlich der Bundesgerichtshof. Ärzte sollten Patienten daher entsprechend beraten, wenn sie die Cannabis-Arznei absetzen. Zudem könnte es zu Rückfragen in der Sprechstunde kommen, denn Cannabis-Konsumenten sollen laut BGH bei Bedarf auch "fachkundigen Rat" einholen. Bei Medikamenten verhalte es sich ja nicht anders, so die Richter, ohne allerdings ausdrücklich auf THC-haltige Arzneimittel einzugehen.

Gerichte und Behörden gehen in Deutschland von einem Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum aus. Eine Empfehlung der Grenzwertkommission, den Wert anzuheben, wird bislang nicht umgesetzt. Der Wert von 1,0 Nanogramm kann je nach Veranlagung und Konsumverhalten aber auch noch nach mehrtägiger Cannabis-Abstinenz erreicht werden.

Daher war unter den Zivilgerichten umstritten, ob ein Verstoß auch dann ohne Weiteres sanktioniert werden kann, wenn der Cannabis-Konsum bereits mehrere Tage zurückliegt. Dies hat der BGH nun bejaht. Konsumenten wüssten um die möglichen Wirkungen der Droge. Ehe sie sich wieder ans Steuer setzten, müssten sie sich einer "gehörigen Selbstprüfung" unterziehen und bei Bedarf auch "fachkundigen Rat" einholen.

Soweit ein Cannabis-Konsument keine Gewissheit über seine Fahrtauglichkeit erlangen kann, "ist er gehalten, von der Fahrt Abstand zu nehmen", heißt es in dem jetzt veröffentlichten Karlsruher Beschluss. (mwo)

Bundesgerichtshof

Az.: 4 StR 422/15

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

NHANES-Analyse

Bei Hörminderung: Hörgeräteträger leben länger

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert