Irreführung

Nicht-Mediziner maskieren sich gern als Ärzte

Gesundheit verkauft sich gut. Offenkundig aber noch besser, wenn Leistungsversprechen von Ärzten und Kliniken abgeben werden. Das ruft auch immer wieder schwarze Schafe auf den Plan.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Nicht jeder, der sich ein Stethoskop umhängt und verständnisvolles Zuhören mimt, ist gleich ein Arzt.

Nicht jeder, der sich ein Stethoskop umhängt und verständnisvolles Zuhören mimt, ist gleich ein Arzt.

© Peter Atkins / stock.adobe.com

BAD HOMBURG. Das 2016 ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Geltung der bundesdeutschen Rx-Preisbindung für ausländische Versandapotheken hat inländische Apotheker bislang nicht dazu verleitet, eigene Spielräume in Sachen Rezept-Boni auszuloten. Das berichtete bei einem Pressegespräch am Mittwoch Rechtsanwältin Christiane Köber, die bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs für den Gesundheitsmarkt verantwortlich ist. "Die deutschen Apotheker halten sich an die Arzneimittelpreisverordnung", so Köber. In diesem Jahr sei bis dato erst eine Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale wegen eines Verstoßes gegen die Preisbindung eingegangen.

Kassen üben Compliance

Relative Ruhe herrscht auch bei der Mitgliederwerbung der gesetzlichen Krankenkassen. Voriges Jahr hatte Köber auf diesem Gebiet noch alle Hände voll zu tun. Inzwischen seien 30 Prozent weniger Fälle zu bearbeiten. Bis Jahresmitte seien 28 Vorgänge zu verzeichnen gewesen, davon sieben Beanstandungen. Mehrere Krankenkassen seien inzwischen Mitglieder der Wettbewerbszentrale geworden. Häufig ließen die Kostenträger jetzt neue Werbekampagnen vor dem Start von der Zentrale kontrollieren, berichtet Köber.

Zu den aktuell ganz heißen Eisen zählt dagegen die Werbung mit dem Terminus "Klinik". "Besonders wenn man Klinik mit C schreibt. Das scheint irgendwie cool zu sein", hat Köber beobachtet. Derzeit seien fünf Unterlassungsklagen gegen schönheitschirurgisch tätige Ärzte bei den Gerichten anhängig, in denen es darum geht, ob eine Praxis als "Klinik" beworben werden darf, auch wenn sie keine Klinik-Konzession besitzt. Schließlich würden damit bei Kunden und Patienten auch bestimmte Erwartungen etwa an Ausstattung oder pflegerischen Service geweckt. In einem Grundsatzverfahren vor dem Landgericht Essen werde zudem geklärt, ob sich eine Zahnarztpraxis als "Praxisklinik" bezeichnen darf. Dieser Begriff sei zwar durch die Gewerbeordnung nicht geschützt. Das ändert aber nach Ansicht Köbers nichts an dem irreführenden Charakter der Bezeichnung.

Ebenfalls ein Grundsatzverfahren strengen die Bad Homburger Wettbewerbshüter derzeit gegen die Betreiberin eines Vergleichsportals für Augenlaserbehandlungen vor dem Landgericht Berlin an. Das Portal suggeriere einen neutralen und objektiven Leistungsvergleich, heißt es, während gleichzeitig Ärzte, die mit ihrem Angebot erwähnt werden wollen, dafür bezahlen. Köber fordert, dass diese Positionierung – ähnlich den Gepflogenheiten in Printmedien – als bezahlte Werbung gekennzeichnet werden müsste.

Nicht-Mediziner üben sich in Titeln

Hochkonjunktur scheint unterdessen auch die Anpreisung diagnostischer und therapeutischer Leistungen durch Nicht-Mediziner zu haben. In der ersten Hälfte dieses Jahres habe die Zentrale dazu bereits 38 Fälle auf den Tisch bekommen, 2016 waren es insgesamt 70. Köber: "Wir beobachten, dass Anbieter aus unterschiedlichsten Bereichen versuchen, sich in ihrer Werbung dem ärztlichen Tätigkeitsbereich anzunähern."

Das Problem stelle sich facettenreich dar: Da gebe es die Kosmetikerin, die sich selbst den Titel "para. med. Therapeutin für Hautgesundheit" verliehen hat. Der Fall ist bereits vor dem Landgericht Heilbronn anhängig. Oder ein Augenoptiker deklariert sein Geschäft als "Praxis für Optometrie". Eine Heilpraktikerin tritt kurzum als "Ärztin für..." auf. "Oder es wird schlicht verschleiert, welcher Beruf und welche Qualifikation zugrunde liegen, wenn beispielsweise geworben wird mit einer ‚Praxis für Faszientherapie‘. Ob ein Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeut diese Therapie anbietet, bleibt unklar", erläutert Rechtsanwältin Köber.

In zwei Verfahren will die Zentrale endlich grundsätzlich die Frage beantwortet wissen, ob Physiotherapeuten Osteopathie anbieten dürfen. Oder ob dieses alternativmedizinische Verfahren nur Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten ist. Die Angelegenheit beschäftigt die Osteopathen-Verbände schon lange.

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