Steuerrecht

Internatskosten wegen ADHS nicht absetzbar

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Eltern können die Kosten einer aus gesundheitlichen Gründen für ihr Kind ausgewählten Internatsschule nicht voraussetzungslos als "außergewöhnliche Belastungen" von der Steuer absetzen, entschied kürzlich das Finanzgericht Düsseldorf (Az.: 13 K 4009/15 E). Notwendig ist dafür, dass die Krankheit an der Schule behandelt wird und dass Amtsarzt oder MDK den Internatsaufenthalt vorab befürwortet haben.

Im Streitfall hatten Sohn und Tochter eines Arztes ADHS. Der Sohn zudem eine verzögerte emotionale Entwicklung. Beide Kinder sind offenbar teilleistungs-hochbegabt. Die Eltern brachten sie in englischen Internaten unter. Sie seien auf besondere Schulen mit kleineren Klassenverbänden angewiesen, so ihre Begründung. Die Kosten (40.000 Euro für 2012, 29.000 Euro für 2013) machten die Eltern steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend. Als Nachweise legten sie ärztliche Bescheinigungen vor, die der Vater teils selbst ausgestellt hatte.

Das Finanzamt ließ die Schulkosten nicht zum Abzug zu – zu Recht, wie nun das FG Düsseldorf entschied. Zwar würden Krankheitskosten in der Regel als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Schulgebühren seien aber der allgemeinen Lebensführung zuzurechnen. "Nur unter ganz engen Voraussetzungen" könnten sie als Krankheitskosten angesehen werden. Dafür sei erforderlich, dass der Privatschulbesuch "zum Zwecke der Heilbehandlung erfolgt und dort eine spezielle, unter der Aufsicht medizinisch geschulten Fachpersonals durchgeführte Heilbehandlung stattfindet". (mwo)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen