Bundesgerichtshof

Schottdorf von Betrugsvorwürfen in letzter Instanz freigesprochen

Der Bundesgerichtshof hat den Augsburger Laborarzt Dr. Bernd Schottdorf und seine Ex-Ehefrau Gabriele am Mittwoch in letzter Instanz vom Betrugsvorwurf freigesprochen. Ende eines lebenslangen Rechtsstreits.

Von Frank Leth Veröffentlicht:
Laborarzt Bernd Schottdorf (l.) und seine Ex-Ehefrau Gabriele Schottdorf hier am Augsburger Landgericht, das sie bereits im Januar 2016 vom Vorwurf des Abrechnungsbetrugs freisprach. Dieses Urteil hat nun Bestand.

Laborarzt Bernd Schottdorf (l.) und seine Ex-Ehefrau Gabriele Schottdorf hier am Augsburger Landgericht, das sie bereits im Januar 2016 vom Vorwurf des Abrechnungsbetrugs freisprach. Dieses Urteil hat nun Bestand.

© Stefan Puchner / dpa

KARLSRUHE. Der Augsburger Laborarzt Dr. Bernd Schottdorf und seine Ex-Ehefrau Gabriele Schottdorf haben bei der Abrechnung von Laborleistungen nicht betrogen. Das Augsburger Landgericht hat das Paar zu Recht vom Vorwurf eines großangelegten Abrechnungsbetrugs freigesprochen, urteilte am Mittwoch letztinstanzlich der Bundesgerichtshof.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits seit Jahrzehnten gegen die Schottdorfs wegen betrügerischer Abrechnung von laborärztlichen Leistungen ermittelt. Zu einer redchtskräftigenVerurteilung kam es jedoch nie. 2016 warf die Staatsanwaltschaft dem Paar vor, als Geschäftsführer ihrer Dienstleistungsgesellschaft Syscomp in Bochum, Hamburg, Mainz, Ritschenhausen (Thüringen) und Stollberg (Sachsen) unselbstständige Außenlabore betrieben zu haben, um eine im Streitzeitraum 2004 bis 2007 geltende Rabattregelung für Speziallaborleistungen auszuhebeln. Insgesamt seien die gesetzlichen Krankenkassen wegen der strafbaren Abrechnung von Laborleistungen um rund 79 Millionen Euro geprellt worden.

Mit den jeweiligen "Scheinlaboren" und den dort tätigen Laborärzten seien Dienstleistungsverträge vereinbart worden. Tatsächlich hätten die Laborärzte aber in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Schottdorf und seiner Ex-Frau gestanden. Gegenüber den KVen hätten die Laborärzte bei ihren Abrechnungen laut Staatsanwaltschaft wahrheitswidrig angegeben, dass sie als selbstständige Laborärzte "in freier Praxis" tätig seien.

Bernd Schottdorf und seine Ex-Frau bestritten dagegen jeglichen Abrechnungsbetrug. Vor dem Landgericht Augsburg erklärte er, es habe "keine Tat, keinen Schaden und kein Motiv gegeben". Die Ärzte in den "Partnerlaboren" seien in ihren Entscheidungen frei gewesen.

Das Landgericht konnte keine Belege für einen Abrechnungsbetrug erkennen. Die Speziallabore an den einzelnen Standorten seien keine Scheinlabore von Schottdorf gewesen. Die Laborärzte seien im Sinne des Sozialversicherungsrechts ausreichend frei und hätten daher laborärztliche Leistungen gegenüber der KV abrechnen dürfen. Da die Laborärzte die erbrachten Leistungen abrechnen durften, liege auch keine für einen Betrug erforderliche Täuschungshandlung vor. Die Strafkammer des Landgerichts sprach Bernd Schottdorf und seine Ex-Frau Gabriele daher frei.

Diesen Freispruch hat nun auch der BGH letztinstanzlich bestätigt. Die Beweiswürdigung des Landgerichts "weist nach den dafür geltenden Prüfungsmaßstäben keine Rechtsfehler auf", so der BGH. "Die Strafkammer hat auch keine überspannten Anforderungen an den Nachweis der für den Betrugstatbestand erforderlichen Täuschungshandlungen gegenüber der zuständigen KV gestellt". Die Freisprüche seien damit rechtskräftig.

Damit endet – wahrscheinlich – eine seit mehr als 35 Jahre währende Serie berufs- und strafrechtlicher Auseinandersetzungen um den streitbaren Arzt, der die Labormediztin in Deutschland revolutioniert hat.

Bundesgerichtshof Az.: 1 StR 535/16

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