Überschusskürzung

Jetzt zum Bundesgerichtshof

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DÜSSELDORF. Der Bund der Versicherten (BdV) ist mit seiner Klage gegen die Victoria Lebensversicherung wegen Kürzung der Überschussbeteiligung auch in zweiter Instanz gescheitert.

Das Landgericht Düsseldorf entschied am Donnerstag, Versicherungen dürften Kursgewinne aus Wertpapieranlagen überwiegend für sich behalten und müssten nur einen geringen Teil an ausscheidende Kunden ausschütten.

Die Versicherungen berufen sich dabei auf das sogenannte Lebensversicherungsreformgesetz von 2015. Der BdV kündigte umgehend an, Revision beim Bundesgerichtshof einlegen zu wollen. Sollte das nicht klappen, setze man darauf, dass das Verfassungsgericht das Lebensversicherungsreformgesetz kippt. (cw)

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