Revision eingelegt

Erdinger Frauenarzt wieder ein Fall für den BGH

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LANDSHUT/KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe muss sich erneut mit dem Fall eines Erdinger Frauenarztes beschäftigen, der seine Ehefrau getötet haben soll. Die Anwälte des Gynäkologen haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom Freitag eingelegt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Die Kammer hatte den 57-Jährigen wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt. Es ist bereits das zweite Mal, dass sich der BGH mit dem Fall beschäftigen muss. In einem ersten Prozess hatte das Landgericht den Mann aus Erding bei München freigesprochen. Der BGH hob das Urteil jedoch aufgrund von Fehlern in der Beweisführung auf und verwies den Fall erneut an das Landgericht.

Laut Anklage hat der 57-Jährige seiner Frau die Rippen gebrochen, sie am Kopf verletzt und dann erstickt. Der Angeklagte hat die Tat bestritten: Er habe seine Frau im Dezember 2013 tot daheim gefunden. Seine Verteidiger plädierten daher auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte dreizehneinhalb Jahre Haft gefordert. Sie verzichtet nun auf eine Revision.(dpa)

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