Revision eingelegt

Erdinger Frauenarzt wieder ein Fall für den BGH

Veröffentlicht:

LANDSHUT/KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe muss sich erneut mit dem Fall eines Erdinger Frauenarztes beschäftigen, der seine Ehefrau getötet haben soll. Die Anwälte des Gynäkologen haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom Freitag eingelegt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Die Kammer hatte den 57-Jährigen wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt. Es ist bereits das zweite Mal, dass sich der BGH mit dem Fall beschäftigen muss. In einem ersten Prozess hatte das Landgericht den Mann aus Erding bei München freigesprochen. Der BGH hob das Urteil jedoch aufgrund von Fehlern in der Beweisführung auf und verwies den Fall erneut an das Landgericht.

Laut Anklage hat der 57-Jährige seiner Frau die Rippen gebrochen, sie am Kopf verletzt und dann erstickt. Der Angeklagte hat die Tat bestritten: Er habe seine Frau im Dezember 2013 tot daheim gefunden. Seine Verteidiger plädierten daher auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte dreizehneinhalb Jahre Haft gefordert. Sie verzichtet nun auf eine Revision.(dpa)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Urteil

BFH billigt Austausch von Kontodaten mit der Schweiz

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Rechtzeitig eingefädelt: Die dreiseitigen Verhandlungen zwischen Kliniken, Vertragsärzten und Krankenkassen über ambulantisierbare Operationen sind fristgerecht vor April abgeschlossen worden.

© K-H Krauskopf, Wuppertal

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“