Psychotherapeuten

Kanzlei zieht Abmahnungen zurück

Veröffentlicht:

MAINZ. Entwarnung für niedergelassene Psychotherapeuten: Die Kanzlei, die in jüngster Vergangenheit reihenweise Abmahnungen wegen angeblicher Nicht-Veröffentlichung von Sprechstundenzeiten verschickt hat, hat jetzt laut Kassenärztlicher Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) gegenüber einer nicht näher genannten KV erklärt, dass sie die Abmahnungen ab sofort nicht weiterverfolgen werde.

Die Kanzlei habe gegenüber der betreffenden KV mitgeteilt, dass sie die Abmahnungen gegenüber allen Betroffenen zurückgenommen habe und auf die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche verzichte, so die KV RLP.

Verpflichtungserklärungen, die abgemahnte Psychotherapeuten unterzeichnet hätten, betrachte die Kanzlei als nichtig. Eventuell bezahlte Gebühren würden zudem rückerstattet, habe sie versprochen.

Sollten bereits Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden sein, seien diese gegenüber der Augsburger Kanzlei geltend zu machen, so die KV. (maw)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen