Betreuung
Freiheitsentzug immer seltener eine Option
BERLIN. Die Zahl der gerichtlich genehmigten freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) in Betreuungsverfahren ist in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht, wurden 2010 bundesweit noch 98.119 solche Verfahren angeordnet oder genehmigt.
Seither gingen die Zahlen kontinuierlich zurück – 2015 waren es demnach noch 59.945 Verfahren. Der Einsatz von FEM in der Pflege müsse weiter verringert werden, so die Regierung. Es gehe um den Ausbau FEM-vermeidender Strategien.
Betroffene halten sich in einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung – dazu zählen Heime und Kliniken – auf. (maw)