Maßregelvollzug

Psychiater legen Standards für Behandlung vor

Die Fachgesellschaft DGPPN hat in einem Konsensuspapier Behandlungsstandards formuliert.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat in einem Grundsatzpapier Standards für den Maßregelvollzug entwickelt. Rund 9000 Menschen werden aktuell in Deutschland in Kliniken des Maßregelvollzugs behandelt. Weil die Behandlung dieser Patientengruppe länderrechtlich geregelt ist, fehlten bisher konsentierte Standards für die Behandlung.

Die DGPPN wolle mit dem Papier die Qualität der Behandlung psychisch kranker Straftäter vorantreiben, heißt es. "Der Auftrag der Forensischen Psychiatrie liegt darin, den Patienten durch differenzierte Behandlungsangebote wieder zu einem straffreien Leben in Freiheit zu verhelfen", sagt Professor L. Müller aus Göttingen, der die Arbeitsgruppe geleitet hat.

Das Bundesverfassungsgericht hat vorgegeben, dass die Behandlungen mit so wenigen Freiheitseinschränkungen wie vertretbar verbunden sein dürfen. Gleichzeitig müsse die Sicherheit der Allgemeinheit gewährleistet werden. In diesem Spannungsfeld seien wissenschaftlich belastbare und bundeseinheitliche Mindeststandards unverzichtbar, so Müller. (eb)

Das Konsensuspapier "Standards für die Behandlung im Maßregelvollzug nach §§ 63 und 64 StGB" ist erschienen in: Müller, J.L., Saimeh, N., Briken, P. et al.: Nervenarzt (2017) 88 (Suppl 1): https://doi.org/10.1007/s00115-017-0382-3

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen