Der Fall Niels H.

Ruf nach höheren Obduktionsquoten

MB-Chef Rudolf Henke fordert eine Obduktionsquote von mindestens zehn Prozent ein, um zu einer haltbaren Todesursachenstatistik zu kommen. Auch Rechtsmediziner verweisen in puncto Qualitätssicherung auf die Grenzen der ärztlichen äußerlichen Leichenschau.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Bis zur Obduktion müssen Leichname in der Rechtsmedizin in die Kühlkammer.

Bis zur Obduktion müssen Leichname in der Rechtsmedizin in die Kühlkammer.

© Patrick Lux / dpa / lno

Es mutet in der Retrospektive an wie ein Armutszeugnis: 134 Leichname ehemaliger Patienten des Klinikums Oldenburg und des Krankenhauses Delmenhorst hat die Sonderkommission "Kardio" der Oldenburger Polizei exhumieren lassen, wie sie am Montag bei einer Pressekonferenz zum Stand der Ermittlungen gegen den bereits wegen Patientenmordes an diesen beiden Kliniken rechtskräftig verurteilten ehemaligen Krankenpfleger Niels H. bekannt gab. Hintergrund ist, dass diese Patienten während der Dienstzeiten des Pflegers Niels H. gestorben sind. Da nach ihrem Ableben zum damaligen Zeitpunkt aber anscheinend in keinem einzigen Fall eine Obduktion angeordnet worden ist, konnte auch der Verdacht auf einen möglichen Tod durch Fremdeinwirkung nicht aufkommen – ein Systemfehler?

Für Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes (MB), muss diese Frage auf jeden Fall bejaht werden. Der Fall Niels H. habe auch generelle Fragen nach der Aufklärung von Todesfällen aufgeworfen, betont er. "Die Todesursachenstatistik in Deutschland ist absolut unzulänglich. Wir tappen weitgehend im Dunkeln, weil es zu wenige Obduktionen gibt", monierte er am Mittwoch.

Die Feststellung von Todesursache und Todesart werde in Deutschland eher stiefmütterlich behandelt, schiebt er nach. "Wir haben eine klinische Sektionsrate von bundesweit etwa ein bis drei Prozent. Dabei ist die Autopsie nicht nur bei der Aufklärung von nicht natürlichen Todesfällen unabdingbar. Obduktionen sind auch eine der wichtigsten Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Feststellung von Todesursachen, was wiederum Auswirkungen auf gesundheitspolitische Entscheidungen hat. Deshalb brauchen wir eine Quote von mindestens zehn Prozent Obduktionen, um zu einer haltbaren Todesursachenstatistik zu kommen", so Henkes Postulat. Die jetzige Statistik basiere weitgehend auf plausiblen Annahmen. In Bremen könnte es demnächst zu einer höheren Quote kommen, da der Stadtstaat zum August die obligatorische qualifizierte Leichenschau bei jedem im Land gestorbenen Menschen gesetzlich verankert hat.

Ohne Obduktion keine Evaluation

Die Forderung, immer eine Obduktion anzuordnen, wenn die Todesursache nicht natürlich oder ungeklärt ist, listet die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) auch in ihren zuletzt vor knapp zwei Jahren aktualisierten "Vorschlägen zur Verbesserung der Leichenschau und zur Aufdeckung von nicht natürlichen Todesfällen" auf. Auch mit Blick auf die Todesursachenstatistik liest sich die Kritik der Rechtsmediziner, "dass sämtliche Studien, die die Misere des Leichenschauwesens in Deutschland aufzeigen, auf Obduktionsergebnissen beruhen." Allein aufgrund der – qualitativ noch so guten – äußeren Leichenschau durch einen Arzt könne dieser bei unklarer Krankheitsvorgeschichte über die Todesursache "allenfalls spekulieren", so die DGRM.

Die Fachgesellschaft plädiert auch für die Stärkung der Rolle des Leichenschauarztes, wenn dieser für eine Obduktion votiert. Letzten Endes muss der betreffende Arzt zunächst die Kriminalpolizei über einen Verdacht informieren. Diese verfasst dann wiederum nach ihren Ermittlungen einen Bericht für die Staatsanwaltschaft – als Grundlage zur Entscheidung über die Anordnung einer Obduktion.

Der Facharzt für Rechtsmedizin und Präsident des Berufsverbandes Deutscher Rechtsmediziner (BDRM), Professor Hansjürgen Bratzke, hält Henkes Forderung nach einer Obduktionsquote von zehn Prozent zwar für fachlich sinnvoll, glaubt aber nicht an eine Realisierung – nicht zuletzt wegen der fehlenden Finanzierung. Wie er im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" hinwies, hätten zum Beispiel 1991, als er seine Tätigkeit an der Universitätsmedizin in Frankfurt aufgenommen habe, jährlich noch mehr als 1000 pathologisch-anatomische Untersuchungen durch die Klinikpathologen stattgefunden – auf Drängen der Ärzte und ohne Gerichtsbeschluss. Heute seien es nur noch rund 100, vornehmlich an Frühgeborenen oder Föten. Zum einen habe sich die Rechtslage für solche Eingriffe verschärft und zum Exodus der Pathologen aus den Kliniken geführt, zum anderen fehle die Finanzierung der Obduktionen durch die Krankenkassen. Gerade defizitäre Unikliniken hätten demnach kein gesteigertes Interesse daran, durch vermehrte Obduktionen das Minus in die Höhe zu treiben.

Breite regionale Spannbreite bei Quoten

Wie Bratzke ergänzt, stürben jährlich rund 1,1 Prozent der Bevölkerung. Eine von ihm durchgeführte Befragung unter den Rechtsmedizinischen Instituten habe ergeben, dass an diesen Einrichtungen 2015 im Schnitt jeweils für rund zwei Prozent der Todesfälle im Zuständigkeitsgebiet eine Obduktion richterlich angeordnet worden sei. Die Spannbreite habe zwischen 0,66 Prozent und 13,01 Prozent gelegen.

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