Schriftliches Verfahren

OLG durfte Arzt nicht überraschen

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. In einem Arzthaftungsprozess müssen sich Ärzte keine Überraschungen der Gerichte gefallen lassen. Will das Oberlandesgericht die Aussagen eines Arztes deutlich anders bewerten als zuvor das Landgericht, muss das OLG den Arzt hierzu anhören, stellte das Bundesverfassungsgericht jetzt klar (Az.: 2 BvR 3068/14). Im konkreten Fall ging es um eine Lasik-Op, in deren Folge es zu einer inneren Hornhautentzündung kam. Der Patient macht geltend, der Augenarzt habe ihn nur unzureichend über die Risiken aufgeklärt.

Das Landgericht Koblenz wies die Klage ab und stützte sich dabei auf die Aussagen des Arztes. In der Berufung las das OLG aus diesen Aussagen aber eine unzureichende mündliche Aufklärung heraus und verpflichtete den Augenarzt zum Schadenersatz. Dieses Urteil erging im sogenannten schriftlichen Verfahren, also ohne mündliche Verhandlung. Dem hatte der Arzt zwar zugestimmt, dennoch muss er sich vom Berufungsurteil nicht derart überraschen lassen, betonte jetzt das Bundesverfassungsgericht. Danach hätte das OLG deutlich machen müssen, dass es die bisherigen Aussagen anders bewertet und dem Arzt Gelegenheit geben müssen, sich hierzu zu äußern.

Das OLG Koblenz muss den Streit daher neu verhandeln und dies dabei nachholen. (mwo)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Probleme mit Keimen

Kritik an Bremer Klinikum wegen Reinigungsmängeln

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Rezidive

Hustenstiller lindert Agitation bei Alzheimer

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen forderte am Mittwoch beim Gesundheitskongress des Westens unter anderem, die dringend notwendige Entbudgetierung der niedergelassenen Haus- und Fachärzte müsse von einer „intelligenten“ Gebührenordnung flankiert werden.

© WISO/Schmidt-Dominé

Gesundheitskongress des Westens

KBV-Chef Gassen fordert: Vergütungsreform muss die Patienten einbeziehen