Unterlassene Hilfeleistung

Gericht verhängt Geldstrafen

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ESSEN. Wegen unterlassener Hilfeleistung sind in Essen zwei Männer und eine Frau zu Geldstrafen verurteilt worden. Sie hatten einen im Vorraum einer Bank zusammengebrochenen 83-Jährigen ignoriert. Der Mann kam nicht mehr zu Bewusstsein und starb eine Woche später im Krankenhaus. Der Rentner sei ihnen einfach gleichgültig gewesen, sagte Amtsrichter Karl-Peter Wittenberg am Montag bei der Urteilsbegründung. Alle drei Angeklagten sagten aus, den mitten im Raum liegenden Mann für einen schlafenden Obdachlosen gehalten zu haben. Sie bedauerten ihr Verhalten. Die Frau (39) wurde zu 3600 Euro Geldstrafe veurteilt, die Männer (61 und 55) zu 2800 Euro und 2400 Euro. Zwei Anwälte kündigten nach dem Prozess Berufung an.

Überwachungskameras hatten den Vorfall am 3. Oktober vergangenen Jahres dokumentiert. Auf den Videos ist zu sehen, dass sich insgesamt vier Bankkunden nicht um den zuvor schwer gestürzten Mann kümmerten. Erst ein fünfter rief die Polizei. Ein Rechtsmediziner sagte in dem Prozess als Gutachter aus, dass ein schnelleres Eingreifen eines Notarztes nicht zwingend zum Überleben des Mannes beigetragen hätte.

Die Angeklagte sagte, sie sei schon öfter von Obdachlosen belästigt worden. Ihr Verhalten beschrieb sie so: "Ich gehe einfach nur rein, mache meine Erledigungen und gehe wieder." Der 61-Jährige betonte, er habe früher schon einmal jemanden angesprochen und sei dann beschimpft worden.

Der 83-Jährige war aus medizinisch ungeklärten Gründen innerhalb weniger Minuten drei Mal umgekippt und mit dem Kopf aufgeschlagen. Dabei erlitt er ein Schädel-Hirn-Trauma, das nach Angaben des Rechtsmediziners am Ende zu seinem Tod führte. Als die Polizei eintraf, konnte der Mann noch seinen Namen nennen.

Am Montag standen drei der vier beschuldigten Bankkunden vor Gericht. Das Verfahren gegen den vierten Angeklagten wurde wegen dessen Gesundheitszustandes abgetrennt.(dpa)

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