Oberlandesgericht
Fallpauschalen auch für Privatklinik wirksam
Der Spielraum beim Privathonorar für Leistungen eines Krankenhauses ist begrenzt, wenn die Klinik organisatorisch zu einem Plankrankenhaus zu zählen ist. In dem Fall sind auch privat nur gesetzliche Pauschalen abzurechnen, so ein Gerichtsurteil.