Urteil

Keine Umsatzsteuer auf Schwimmkurse

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MÜNSTER. Aqua-Fitness und Schwimmkurse für Kinder aber auch Erwachsenen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Das hat das Finanzgericht Münster in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 15 K 2689/14 U). Es gab damit einer Schwimmschule in Westfalen recht. Zur Begründung verwies das FG auf das öffentliche Interesse, dass Kinder oder auch noch Erwachsene Schwimmen lernen.

Aqua-Fitness und Aqua-Jogging wirkten dem Bewegungsmangel entgegen und dienten damit der Gesundheit. Lediglich das von der Schwimmschule ebenfalls angebotene Baby-Schwimmen sei grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Denn hier gehe es vorrangig um die motorische Entwicklung und den Spaß an der Bewegung. (mwo)

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