Zuwanderung
Infektionen rechtfertigen Sozialleistungen
BERLIN. Auch EU-Bürger, die in Deutschland grundsätzlich keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, haben im Einzelfall Zugang zu Gesundheitsleistungen, zum Beispiel bei Infektionskrankheiten. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke klar. "Dort, wo es geboten ist, können demnach Leistungen erbracht werden, die über die Behandlung akuter Krankheiten und zeitlich über einen Monat hinausgehen", heißt es. Seit Dezember 2016 erhalten Betroffene im Zuge der Überbrückungsleistungen nur noch einen Monat innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren eine Gesundheitsversorgung. Selbst innerhalb dieser kurzen Zeit ist die Versorgung auf rudimentäre Leistungen beschränkt. (maw)