Urteil

Mehr Zeit für Steuer-Einspruch

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STUTTGART. Nach Überzeugung des Finanzgerichts Baden-Württemberg sollen Steuerpflichtige für einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid mehr Zeit haben. Entgegen der bisherigen Praxis komme es zur Wahrung der Monatsfrist auf den Absendetag und nicht auf den Eingang beim Finanzamt an, entschied das Gericht jetzt (Az.: 3 K 3046/14). Zur Begründung stütze es sich auf Wortlaut, Zusammenhang und Zweck der entsprechenden Vorschriften. Das Gesetz verlange eine fristgerechte "Übermittlung". Dabei gebiete das Grundgesetz eine bürgerfreundliche Auslegung. "Übermittelt" sei der Einspruch daher bereits mit der Absendung. Das Finanzamt hat hiergegen bereits Revision zum Bundesfinanzhof eingelegt. (mwo)

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