Eilanträge

Verfassungsgericht weist EZB-Kritiker ab

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KARLSRUHE. Die Europäische Zentralbank (EZB) kann ihre milliardenschweren Käufe von Staatsanleihen nach einer neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorläufig fortsetzen (Az.: 2 BvR 1651/15). Die Karlsruher Richter wiesen Eilanträge der ehemaligen AfD-Politiker Bernd Lucke, Hans-Olaf Henkel und anderer als unzulässig ab, wie das höchste deutsche Gericht am Mittwoch mitteilte.

Die EZB-Kritiker wollten mit ihren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verhindern, dass der Anti-Krisen-Kurs fortgeführt wird, solange über eine anhängige Verfassungsbeschwerde gegen die ultralockere Geldpolitik der EZB noch nicht entschieden worden ist.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli den Europäischen Gerichtshof in den Rechtsstreit eingeschaltet. Eine Entscheidung steht noch aus. Eine einstweilige Anordnung hätte die Hauptsache vorweggenommen, erklärte das Bundesverfassungsgericht nun.

Die EZB kauft zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur seit März 2015 Staatsanleihen und andere Wertpapiere in großem Stil – derzeit für 60 Milliarden Euro im Monat. Das Programm, dessen Risiken auch die nationalen Notenbanken tragen, soll noch bis mindestens Ende 2017 laufen.(dpa)

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