Zahntechniker
Chef braucht Meisterbrief
MÜNSTER. Zahntechniker dürfen einen entsprechenden Handwerksbetrieb nur mit Meisterbrief führen. Der Meisterzwang ist verfassungsgemäß, urteilte kürzlich das Oberverwaltungsgericht Münster (Az.: 4 A 1113/13).
In zahlreichen Handwerksberufen wird der Meisterzwang dadurch abgemildert, dass Altgesellen auch ohne Meisterbrief einen Betrieb selbstständig führen dürfen. Doch wie auch bei anderen Gesundheits-Handwerken gilt dies für Zahntechniker nicht. Nach Überzeugung des Oberverwaltungsgerichts verstößt der Meisterzwang dennoch nicht gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit. Fehlerhafter Zahnersatz könne sich negativ auf die Gesundheit auswirken. Als "Beitrag zum Gesundheitsschutz" sei der Meisterzwang daher gerechtfertigt. (mwo)