Urteil
Nach Unfalltod der Tochter kein Schmerzensgeld
AUGSBURG. Nach dem Unfalltod einer jungen Autofahrerin bekommen die Eltern kein Schmerzensgeld vom Freistaat Bayern. Das Augsburger Landgericht wies am Montag eine entsprechende Klage ab. Die Eltern hatten den Freistaat verklagt, weil Polizisten nach dem nächtlichen Unglück den Unfallwagen nicht gefunden hatten und die junge Frau in dem Wrack starb. Der Wagen wurde erst rund acht Stunden später am Vormittag entdeckt – da war die Fahrerin bereits tot. Wäre das Auto schnell gefunden worden, hätte die Tochter vielleicht gerettet werden können. Das Gericht wies im Urteil nun darauf hin, dass bei dem Geschehen in jener Sommernacht 2015 eine Verknüpfung tragischer Umstände vorlag. Den Streifenpolizisten vor Ort sei aber keine fahrlässige Amtspflichtverletzung nachzuweisen, erklärte eine Gerichtssprecherin. Denn die Beamten konnten nach einem Zeugenhinweis weder an der Leitplanke noch an dem Wildzaun neben der Autobahn 8 bei Dasing Beschädigungen entdecken.(dpa)