Informationelle Selbstbestimmung

BGH verhandelt über Löschung aus Arzt-Portal

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MÜNCHEN. Können Ärzte darauf bestehen, dass ihre Praxis aus einem Online-Ärzteverzeichnis gelöscht wird oder überwiegt das Interesse der Patienten an einer vollständigen Ärzteliste im Web? Antwort auf diese Frage muss in Kürze der Bundesgerichtshof (BGH) geben, wie das Arztempfehlungsportal jameda am Dienstag meldet. Geklagt hatte eine Ärztin, die mit ihrer Praxis nicht mehr auf dem Portal gelistet werden möchte. Das Landgericht (AZ.: 28 O 7/16) und das Oberlandesgericht Köln (AZ.: 15 U 121/16) wiesen sie ab. "Der mündige Patient benötigt vollständige Arztlisten", begründet jameda. Dies sei Voraussetzung, um eine freie Arztwahl zu gewährleisten. Der BGH will am 23. Januar verhandeln (Az. VI ZR 30/17). (mh)

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