Grippeimpfung

Bundesrichter verhandeln über Schadenersatz nach Impfung

Haftet ein Unternehmen für Folgeschäden durch eine in der Mittagspause verabreichte Grippeschutzimpfung? Diese Frage soll das Bundesarbeitsgericht heute klären.

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Muss ein Betrieb haften, wenn es nach einer Impfung im Unternehmen zu Folgeschäden kommt? Diese Frage soll das Bundesarbeitsgericht klären.

Muss ein Betrieb haften, wenn es nach einer Impfung im Unternehmen zu Folgeschäden kommt? Diese Frage soll das Bundesarbeitsgericht klären.

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ERFURT. Schmerzensgeldforderungen wegen Folgeschäden durch eine Grippeschutzimpfung beschäftigen die Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die Klage einer Arbeitnehmerin aus Baden-Württemberg landete beim höchsten deutschen Arbeitsgericht, weil die Frau von einem Betriebsarzt in ihrer Mittagspause geimpft wurde. Es geht um die Frage, ob Unternehmen in solchen Fällen bei möglichen Impfschäden haften und Schadenersatz zahlen müssen.

Der konkrete Fall stammt aus Freiburg. Die Klägerin war Verwaltungsangestellte im dortigen Universitäts-Herzzentrum. Sie macht die Grippeschutzimpfung für Bewegungseinschränkungen ihrer Halswirbelsäule verantwortlich. Von ihrem ehemaligen Arbeitgeber fordert sie Schmerzensgeld von weit mehr als 100.000 Euro. Die Vorinstanzen in Baden-Württemberg haben die Klage abgewiesen, jedoch Revision beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt zugelassen. (dpa)

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