Sonden-Prozess

Arzt muss Schmerzensgeld zahlen

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Weil er einen unheilbar kranken Mann im Endstadium der Demenz immer weiter künstlich am Leben erhielt, soll ein Arzt dem Sohn Schmerzensgeld zahlen. Das Oberlandesgericht München sprach dem Sohn als Alleinerben am Donnerstag 40.000 Euro zu (Az.: 1 U 454/17). Der Sohn hatte Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro und Schadenersatz für Behandlungskosten in Höhe von gut 50.000 Euro geltend gemacht. Der Arzt habe seinen todkranken Vater ohne ausführliche Beratung mit dem Betreuer am Leben erhalten. Die künstliche Ernährung habe das schwere Leiden seines Vaters nur verlängert. Die Verwendung der Sonde sah er daher als rechtswidrigen körperlichen Eingriff an.(dpa)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Kritik an „Suizidtourismus“ in den USA

Mehrere US-Bundesstaaten wollen Beihilfe zum Suizid erlauben

Glosse

Die Duftmarke: Frühlingserwachen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“