Bundesfinanzhof

Kindergeldanspruch bei Ausbildungsende geklärt

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Erhält ein Auszubildender die Noten seiner bestandenen Abschlussprüfung mitgeteilt, müssen die Eltern noch nicht sofort auf das Kindergeld verzichten. Ist das Ende der Ausbildung gesetzlich festgelegt, besteht bis dahin Anspruch auf Kindergeld, selbst wenn das Ergebnis der Ausbildungsprüfung vorher mitgeteilt wurde, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) zur Ausbildung einer staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin.

Offen ließen die obersten Finanzrichter, ob dies auch für Ausbildungen gilt, deren Ende nicht gesetzlich, sondern nur tariflich festgelegt wurde. (fl)

Bundesfinanzhof

Az.: III R 19/16

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ergänzung herkömmlicher Modelle

Kalziumscore verbessert Vorhersage stenotischer Koronarien

Lesetipps
Der papierene Organspendeausweis soll bald der Vergangenheit angehören. Denn noch im März geht das Online-Organspende-Register an den Start.

© Alexander Raths / Stock.adobe.com

Online-Organspende-Register startet

Wie Kollegen die Organspende-Beratung in den Praxisalltag integrieren