Japan

Tokioter Sarin-Anschlag: Todesurteile mit Hürden

13 Führer der Endzeitsekte AUM Shinrikyo wurden zum Tode verurteilt. Doch der Vollzug birgt Gefahren.

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TOKIO. Japan kann bald einen juristischen Schlussstrich ziehen unter das Kapitel der Endzeitsekte AUM Shinrikyo (Höchste Wahrheit). Diese ist unter anderem für den Saringas-Anschlag vom 20. März 1995 auf die Tokioter U-Bahn mit 13 Toten, 50 schwer sowie zwischen 1000 und 6000 leicht verletzten Fahrgästen verantwortlich. Wie die Zeitung "Japan Times" online meldet, sind vergangene Woche die letzten Gerichtsprozesse gegen insgesamt 13 hochrangige Sektenmitglieder zu Ende gegangen – in allen Fällen lautete das Urteil auf Todesstrafe.

Am 20. März 1995, kurz nach 8 Uhr morgens hatten Sektenmitglieder in fünf Zügen auf drei Linien der Tokioter U-Bahn mit geschärften Schirmspitzen Plastikbeutel mit der hochgiftigen, farb- und geruchlosen Substanz Sarin zerstochen. Durch die teils dilettantische Ausführung des Attentats fiel die Bilanz des Anschlags verhältnismäßig glimpflich aus – allerdings wurde weltweit schnell von einer neuen Qualität des Terrors gesprochen.

Der Sarin-Anschlag legte die Verwundbarkeit Japans für einen solchen Terrorakt offen. Denn viele Klinikärzte waren mit der Diagnostik der eingelieferten Opfer völlig überfordert. Der entscheidende Hinweis kam erst via Fax von Dr. Nobuo Yanagisawa – zweieinhalb Stunden nach dem Attentat. Der damals 60-jährige Leiter der medizinischen Fakultät an der Shinshu-Universität der Präfektur Nagano begann nach Fernsehberichten zu dem Terrorakt mit seinen Mitarbeitern ein Dossier zu Sarin anzulegen und an rund 30 Krankenhäuser in Tokio zu faxen.

Der Vollzug der in Japan erlaubten Todesstrafe stellt vor allem das Justizministerium vor essenzielle Fragen – nicht zuletzt der Sicherheit des Ministers, der jede einzelne Hinrichtung schriftlich anordnen müsse. So bestehe zum Beispiel die Gefahr, dass sich im Falle der Hinrichtung von Chizuo Matsumoto alias Shoko Asahara, der die Sekte 1987 gegründet hatte, die drei Gruppen, in die sich AUM Shinrikyo nach der Festnahme der Führungsebene aufgespalten hatte, Asahara deifizieren und sich somit am Justizsystem in Person des Ministers rächen wollten.

Asaharas Gesundheitszustand gelte nach Angaben des Justizministeriums sowohl physisch wie auch psychisch als normal. "Wir können niemanden, der solch abscheuliche Taten begangen hat, an einer Krankheit sterben lassen", zitiert die Zeitung einen hochrangigen Vertreter des Justizministeriums. Weiterhin sei unklar, wie nach Vollzug der Todesstrafe mit den einzelnen Leichen verfahren werde – und wem sie übergeben werden sollen, heißt es. (maw)

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