Arztbewertungsportale

Bundesgerichtshof urteilt am 20. Februar

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KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof wird sein von Ärzten mit Spannung erwartetes Urteil zur etwaigen Löschpflicht von Einträgen auf Arztbewertungsportalen am 20. Februar verkünden (Az.: VI ZR 358/13). Das teilt der betroffene Anbieter Jameda mit.

Am Dienstag verhandelte der BGH über den von Jameda abgelehnten Antrag einer Kölner Dermatologin auf Löschung ihres Praxiseintrages auf dem Arztbewertungsportal.

 Die BGH-Richter haben laut Jameda-Geschäftsführer Dr. Florian Weiß "während der Verhandlung erkennen lassen, dass sie sich in der Kontinuität ihrer bisherige n Rechtsprechung bewegen und dem Informationsbedürfnis der Allgemeinheit einen hohen Stellenwert einräumen." (maw)

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