Urteil

Bewährungsstrafen für illegalen Handel mit Diazepam

Das Landgericht Landshut verhängt gegen sieben IT-Experten und Apotheker Bewährungs- und Geldstrafen wegen illegaler Geschäfte mit Betäubungsmitteln.

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LANDSHUT. Der Prozess um die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln ins Ausland in bis zu 29.385 Fällen vor dem Landgericht Landshut ist zu Ende. Wie der Vorsitzende Richter Peter Pöhlmann auf Nachfrage der "Ärzte Zeitung" erläuterte, erhielten die sieben angeklagten IT-Fachleute und Apotheker Bewährungsstrafen von bis zu zwei Jahren sowie Geldstrafen von bis zu 360 Tagessätzen zu je 200 Euro (Az.: 45Js 11552/08).

Der Beschuldigte Peter H. habe die höchste Strafe erhalten, heißt es. Seine Bewährungsstrafe belaufe sich auf zwei Jahre. Zudem sei eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen je 100 Euro verhängt worden. Das geringste Strafmaß habe der Beschuldigte Michael A. erhalten.

Das Landgericht verurteilte ihn zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung – ohne zusätzliche Geldstrafe. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das Strafmaß kam laut Pöhlmann unter anderem dadurch zustande, dass es schon zu Beginn des Verfahrens eine Verständigung gab. In diesem Rahmen hätten alle Beschuldigten Geständnisse abgelegt.

Die Angeklagten hatten sich zusammengeschlossen, um ohne Genehmigung Betäubungsmittel ins Ausland zu verkaufen, insbesondere Benzodiazepine wie Diazepam und Alprazolam. Ihre Geschäfte betrieben sie über das Internet, wo sie gezielt Kunden anwarben und Bestellungen entgegennahmen, berichtete der Vorsitzende Richter. Zielland der Arzneimittel waren insbesondere die USA.

Vollständig abgeschlossen ist der Fall damit noch nicht, so Pöhlmann. Denn für zwei weitere, ebenfalls in den unzulässigen Handel involvierte Angeklagte, wird das Verfahren gesondert fortgesetzt. Für sie sind nach Information des Landgerichts noch weitere Beweise zu berücksichtigen, die nur sie betreffen. Als Verhandlungstage sind der 12. und 14. Februar festgesetzt. (cmb)

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