Saarland

Konzern fiel auf falsche Titel herein

Das Verfahren gegen einen Pflege-Dozenten mit gefälschter Vita wurde eingestellt. Die Hinweisgeberinnen kämpfen weiter gegen ihre Kündigung.

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SAARBRÜCKEN. Die Posse um einen Hochstapler bei der Saarland-Heilstätten GmbH (SHG) hat juristisch einen Teilabschluss gefunden. Das Ermittlungsverfahren gegen einen Ex-Dozenten wegen gefälschter Berufsurkunden und Titel wurde gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Dagegen ist über die Klagen der beiden Mitarbeiterinnen, die den Schwindel aufgedeckt hatten und von der SHG wegen unbefugter Einsichtnahme in Personalakten fristlos gekündigt wurden, noch nicht entschieden.

Die kommissarische Leiterin einer Fachschule für Altenpflege war zusammen mit einer Mitarbeiterin auf eigene Faust einem dem Vernehmen nach schon länger bestehenden Verdacht nachgegangen und hatte sich die Akten der Lehrkraft angesehen. Nachdem ihr Unstimmigkeiten aufgefallen waren, schickte sie Unterlagen nach Münster, Köln und Düsseldorf.

Geständnis abgelegt

Die Staatsanwaltschaft bestätigte nun: Eine Urkunde der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zur Verleihung des akademischen Grades "Diplom-Theologe" war ebenso eine Totalfälschung wie die Erlaubnis des Regierungspräsidiums Düsseldorf zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" oder die angeblich vom damaligen Kölner Erzbischof Joachim Meisner ausgestellte Lehrbefugnis "Missio Canonica".

Der 50-Jährige sei geständig und habe sich insgesamt reuig gezeigt, erklärte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Mit richterlicher Zustimmung sei das Verfahren gegen eine Geldauflage von 5000 Euro eingestellt worden. Der Gesundheitskonzern SHG hatte sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe von dem Mann per Auflösungsvertrag getrennt und Anzeige erstattet.

 Noch ein Jahr zuvor war er bei einem großen Gesundheitskongress als "wissenschaftlicher Mitarbeiter des Studiengangs Pflege der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland" sowie als "Dozent des Lehrinstituts für Gesundheitsberufe der SHG, Saarbrücken, Schwerpunkte: gesundheitsbezogene Ansätze und bezugswissenschaftliche Konzepte am Beispiel transkulturelle Pflege" vorgestellt worden.

Auch politisch war er als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der Saar-SPD aktiv: Dieses Ehrenamt, das ihm auch die Teilnahme an Landesvorstandssitzungen der Partei ermöglichte, gab er bei Beginn der Ermittlungen "aus gesundheitlichen Gründen" auf.

Pikant an der Affäre scheint Beobachtern aber vor allem das rigorose Vorgehen der Saarland-Heilstätten GmbH gegen die beiden Mitarbeiterinnen, die die Urkundenfälschungen ans Licht gebracht hatten.

Prüfungen behalten Gültigkeit

Sie wurden fristlos entlassen, weil sie die Personalakten unberechtigt eingesehen und weitergeleitet hätten. Dies sei ein Vertrauensbruch und verletze den Datenschutz. Das Amtsgericht muss diese Argumente nun prüfen und entscheiden, ob die fristlosen Kündigungen Bestand haben.

Keine Sorgen machen müssen sich die einstigen Pflegeschüler des falschen Dozenten. Das Sozialministerium sicherte schon im vergangenen August zu, dass alle abgelegten Prüfungen gültig bleiben. (kud)

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