Entscheidung vertagt

Künstliche Befruchtung – Straßburg weist lesbisches Paar an heimische Gerichte zurück

Veröffentlicht:

STRAßBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat nicht wie erwartet entschieden, ob Frankreich lesbischen Ehepaaren medizinische Hilfen zur künstlichen Befruchtung verweigern darf. Die Klägerinnen hatten im Mai 2014 geheiratet und dann im Dezember 2014 für eine künstliche Befruchtung eine Klinik in Toulouse aufgesucht.

Diese verweigerte die Behandlung unter Hinweis auf ein neues Gesetz. Die Frauen riefen direkt den EGMR an, der verwies sie nun an die Gerichte in Frankreich (Az.: 22612/15). Dort habe das Verfassungsgericht das Gesetz zwar bereits unter dem Gesichtspunkt der Diskriminierung geprüft, aber noch nicht unter dem des Rechts auf Privat- und Familienleben. (mwo)

Mehr zum Thema

Kritik an „Suizidtourismus“ in den USA

Mehrere US-Bundesstaaten wollen Beihilfe zum Suizid erlauben

Glosse

Die Duftmarke: Frühlingserwachen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“