Urteil
Dienstwagen für Minijobber? Gibt's nicht!
MÜNCHEN. Die Lebensgefährtin erst mit einem Minijob und dann auch noch mit einem Dienstwagen auf Praxiskosten versorgen? Das läuft nicht, wie jetzt der Bundesfinanzhof in München gegen einen selbstständigen Ingenieur entschied (Az.: III B 27/17).
Es verwies auf seine Rechtsprechung, wonach der Fiskus nur solche Leistungen als Betriebsausgaben anerkennen muss, die auch bei normalen, fremden Arbeitnehmern in vergleichbarer Situation üblich sind.
"Die vom Kläger aufgeworfene Frage nach der Fremdüblichkeit der Fahrzeugüberlassung an einen geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer bedarf danach keiner höchstrichterlichen Klärung", heißt es in dem Beschluss. Dies sei "offensichtlich nicht fremdüblich". (mwo)