Urteil

Dienstwagen für Minijobber? Gibt's nicht!

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Die Lebensgefährtin erst mit einem Minijob und dann auch noch mit einem Dienstwagen auf Praxiskosten versorgen? Das läuft nicht, wie jetzt der Bundesfinanzhof in München gegen einen selbstständigen Ingenieur entschied (Az.: III B 27/17).

Es verwies auf seine Rechtsprechung, wonach der Fiskus nur solche Leistungen als Betriebsausgaben anerkennen muss, die auch bei normalen, fremden Arbeitnehmern in vergleichbarer Situation üblich sind.

"Die vom Kläger aufgeworfene Frage nach der Fremdüblichkeit der Fahrzeugüberlassung an einen geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer bedarf danach keiner höchstrichterlichen Klärung", heißt es in dem Beschluss. Dies sei "offensichtlich nicht fremdüblich". (mwo)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ergänzung herkömmlicher Modelle

Kalziumscore verbessert Vorhersage stenotischer Koronarien

Lesetipps
Der papierene Organspendeausweis soll bald der Vergangenheit angehören. Denn noch im März geht das Online-Organspende-Register an den Start.

© Alexander Raths / Stock.adobe.com

Online-Organspende-Register startet

Wie Kollegen die Organspende-Beratung in den Praxisalltag integrieren