Dienstag
Highnoon für Diesel-Fahrer
LEIPZIG. Eigentlich hätte das Bundesverwaltungsgericht schon vorigen Donnerstag zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge in Stickoxyd-belasteten Großstädten entscheiden sollen, hatte sich dann aber vertagt. Nun wollen Deutschlands oberste Verwaltungsrichter am morgigen Dienstag, laut Ankündigung gegen 12 Uhr, darüber befinden, ob Großstädte bei dicker Luft Fahrverbote verhängen dürfen.
Anlass zu dem Verfahren gab eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die vor den Verwaltungsgerichten Stuttgart und Düsseldorf mit Erfolg Fahrverbote erwirken konnte. Dagegen hatten die beklagten Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. (cw)