OLG Hamm

Weiterer Prozess um Arztbewertungsportal

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KÖLN. Das Arztbewertungsportal Jameda beschäftigt weiter die Gerichte. Das Oberlandesgericht Hamm wird am 13. März in einem Berufungsverfahren über eine Auseinandersetzung zwischen einer Zahnärztin und dem Portal verhandeln (Az.: 26 U 4/28). Eine Patientin hatte anonym eine Bewertung mit heftigen Vorwürfen eingestellt.

 Sie behauptete unter anderem, die Zahnärztin verzichte auf Aufklärung/Bewertung, ihre Prothetiklösungen seien zum Teil falsch. Das Landgericht Essen untersagte Jameda die Veröffentlichung dieser Aussagen. Die Veröffentlichung unzutreffender Tatsachenbehauptungen verstoße gegen die Nutzungsbedingungen von Jameda und verletze das Persönlichkeitsrecht der Dentistin, so das Gericht. (iss)

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