Sterbehilfe-Prozess

Freispruch für Berliner Hausarzt

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BERLIN. Ein Berliner Arzt ist in einem Prozess um Sterbehilfe freigesprochen worden. Der 68-Jährige habe einer 44 Jahre alten und unheilbar kranken Patientin bei ihrem Suizid zwar geholfen, sich dabei aber nicht strafbar gemacht, entschied das Landgericht am Donnerstag.

 Dem Arzt sei kein "aktives Tun" nach Eintritt der Bewusstlosigkeit der Patientin vorzuwerfen. Auch das Unterlassen von Rettungsmaßnahmen sei nicht strafbar gewesen. "Der Patientenwille ist zu achten", so die Vorsitzende Richterin.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 18.000 Euro wegen versuchter Tötung auf Verlangen, die Verteidigung Freispruch beantragt. Der Hausarzt hatte die Patientin auf ihren Wunsch hin beim Suizid unterstützt und ein starkes Schlafmittel verschrieben. (dpa)

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