Arztbewertungsportal

Jameda-Premiumstatus schützt nicht vor Kritik

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KÖLN. Das Arztbewertungsportal Jameda darf keine falschen Tatsachenbehauptungen veröffentlichen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) diese Woche in einem bereits rechtskräftigen Urteil entschieden.

Eine niedergelassene Zahnärztin aus Essen, die mit einem "Gold-Profil" Kundin bei Jameda ist, hatte das Portal verklagt, weil es eine anonyme Bewertung nicht löschen wollte. Eine Patientin hatte der Zahnärztin sehr schlechte Noten gegeben und sie in der Bewertung als "nicht vertrauenswürdig" qualifiziert.

Die Frau hatte unter anderem ausgeführt, die Dentistin verzichte auf die einfachsten kommunikativen Grundregeln sowie eine Aufklärung und Beratung. Zudem seien die Prothetik-Lösungen zum Teil falsch.

Das Landgericht Essen hatte Jameda untersagt, die Behauptungen über die Aufklärung und die Prothetik-Lösungen weiter zu verbreiten. Dagegen ging das Unternehmen in Berufung.

Das OLG kam zu dem Ergebnis, dass die Zahnärztin die Patientin tatsächlich aufgeklärt hatte. Die anderslautende Behauptung darf Jameda deshalb nicht mehr veröffentlichen, entschieden die Richter. Bei den negativen Aussagen zur Prothetik fanden sie dagegen keine Anhaltspunkte für eine falsche Tatsachenbehauptung.

Jameda sieht das OLG-Urteil als Bestätigung seiner Geschäftspolitik. Bis auf einen Teilsatz dürfe man die gesamte Bewertung wieder veröffentlichen, heißt es in einer Stellungnahme. "Das Ziel von Jameda ist es, alle authentischen Bewertungen – auch kritische – zu veröffentlichen, damit diese Patienten bei der Arztsuche helfen."

Wenn Ärzte bei Jameda Probleme meldeten, würden diese überprüft. "Dabei ist es völlig unerheblich, ob es sich bei dem Kläger um einen zahlenden Kunden von Jameda handelt oder nicht", so das Unternehmen. (iss)

Oberlandesgericht Hamm

Az.: 26 U 4/18

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