Organspende

Kein Verfahren gegen Leipziger Klinikärzte

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DRESDEN. Nach dem Organspendeskandal am Leipziger Uniklinikum müssen die beteiligten zwei Ärzte nicht mehr mit einem Gerichtsverfahren rechnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden bestätigte jetzt den Nichteröffnungsbeschluss des Landgerichts Leipzig.

Die Ärzte sollen Krankendaten so manipuliert haben, dass ihre Patienten auf der Organ-Warteliste nach vorne rückten. Die Staatsanwaltschaft sieht versuchten Totschlag zulasten der verdrängten Patienten.

Das OLG verwies auf die BGH-Bestätigung für den Freispruch des Göttinger Transplantationsmediziners Aiman O. Danach werde es auch in Leipzig nicht zu einer Verurteilung kommen. (mwo)

Oberlandesgericht Dresden

Az.: 2 Ws 137/18 und 2 Ws 138/18

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