Urteil des BSG

Ein MVZ darf keine "Kinder" haben

Veröffentlicht:

KASSEL. Ein MVZ kann nicht Träger eines weiteren MVZ sein. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.

Es wies damit ein MVZ ab, das in der Trägerschaft eines Apothekers ist. Weil Apotheker seit Anfang 2012 kein MVZ mehr gründen dürfen, meinte er, sein MVZ könne Träger eines weiteren MVZ sein.

Das BSG lehnte dies ab. Dadurch würde der Wille des Gesetzgebers unterlaufen. (mwo)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Kritik an „Suizidtourismus“ in den USA

Mehrere US-Bundesstaaten wollen Beihilfe zum Suizid erlauben

Glosse

Die Duftmarke: Frühlingserwachen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“