Urteil

Landgericht untersagt PKV-Beratung

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KÖLN. Der Bund der Versicherten (BdV) hat vor dem Landgericht München I (LG) einen Sieg gegen Minerva Kundenrechte erzielt. Das Unternehmen ist auf die Tarifwechselberatung in der PKV spezialisiert und firmiert als Versicherungsberater. Der BdV stößt sich an der Tatsache, dass Minerva wie viele andere spezialisierte Tarifwechselberater von den Kunden eine erfolgsabhängige Vergütung verlangt.

Das LG hat Minerva jetzt gegen Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro untersagt, als Versicherungsberater sein Honorarmodell weiter anzubieten und dafür zu werben. Das Unternehmen wollte aktuell dazu nicht Stellung nehmen. (iss)

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