Bundessozialgericht

Strikte Regeln für das eigene Labor

Veröffentlicht:

KASSEL. Ärzte können nicht die Kostenvorteile einer Laborgemeinschaft mit den Vergütungsregelungen des Eigenlabors verbinden. Ein solches Pilotmodell in Köln hat das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch verworfen (Az.: B 6 KA 24/17 R).

Der Kläger ist Allgemeinarzt in Köln-Nippes. Nach eigenen Angaben bringt er jede Mittagspause sechs bis acht Blutproben zu einem elf Kilometer entfernten Labor in Köln-Rodenkirchen. Wie andere Ärzte nutze er dort eigenverantwortlich eine Laborstraße und nehme Proben und Ergebnisse dannwieder mit.

Die KV Nordrhein erkannte das Labor nicht als "ausgelagerte Praxisräume" an und bekam nun vom BSG nun recht. Das genutzte Labor weise alle Merkmale einer Laborgemeinschaft auf und müsse die Leistungen daher selbst entsprechend abrechnen. (mwo)

Mehr zum Thema

Probleme mit Keimen

Kritik an Bremer Klinikum wegen Reinigungsmängeln

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Rezidive

Hustenstiller lindert Agitation bei Alzheimer

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen forderte am Mittwoch beim Gesundheitskongress des Westens unter anderem, die dringend notwendige Entbudgetierung der niedergelassenen Haus- und Fachärzte müsse von einer „intelligenten“ Gebührenordnung flankiert werden.

© WISO/Schmidt-Dominé

Gesundheitskongress des Westens

KBV-Chef Gassen fordert: Vergütungsreform muss die Patienten einbeziehen