Recht

219a Amtsgericht weist Befangenheitsantrag ab

Veröffentlicht:

KASSEL. In dem Ende August gestarteten Strafprozess gegen zwei Frauenärztinnen wegen unzulässiger "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche hat das Amtsgericht Kassel den Befangenheitsantrag gegen den Richter als unbegründet zurückgewiesen. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Weil aber die Frist von drei Wochen nach dem ersten Verhandlungstag am 29. August überschritten wird, beginnt der Prozess komplett neu, teilte das Amtsgericht mit.

Offenbar will es das Ende des Urlaubs einer der Ärztinnen abwarten. Sie hatte den nun abgelehnten Befangenheitsantrag nach der Ablehnung eines Beweisantrags durch den Richter gestellt. Mit dem Beweisantrag wollte die Verteidigung darlegen, dass Verbote ungeborenes Leben nicht schützen. (mwo)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktuelle Forschung

Das sind die Themen beim Deutschen Parkinsonkongress

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert