Whistleblowing

Pflegerinnen erwirken Vergleich

Der Klinikbetreiber SHG hat die fristlosen Kündigungen zweier Hinweisgeberinnen auf einen Hochstapler zurückgenommen.

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SAARBRÜCKEN. Die Affäre um einen Hochstapler bei dem saarländischen Klinik-Konzern SHG ist ausgestanden: die zwei Mitarbeiterinnen, die den Schwindel aufgedeckt hatten und daraufhin von der Saarland-Heilstätten GmbH fristlos entlassen worden waren, sind nun im Rahmen eines Vergleichs voll rehabilitiert worden.

Das Ermittlungsverfahren gegen einen geständigen Ex-Dozenten, der Berufsurkunden und eine angebliche kirchliche Lehrbefugnis gefälscht hatte, war schon Anfang des Jahres gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Die SHG hat sich von dem Mann per Auflösungsvertrag getrennt. Für viele Beobachter unverständlich waren aber die rigorosen Sanktionen der SHG gegen die kommissarische Leiterin einer Fachschule für Altenpflege und eine ihrer Mitarbeiterinnen. Die beiden waren auf eigene Faust dem Verdacht gegen den Dozenten nachgegangen, hatten dazu auch dessen Personalakte eingesehen und Zeugnisse prüfen lassen. Die SHG sah darin einen Vertrauensbruch und eine Verletzung des Datenschutzes.

Nun endete der Streit für sie mit einem "Sieg auf der ganzen Linie", wie Rechtsanwalt Klaus-Eckhard Walker den Vergleich vor dem Arbeitsgericht bewertet. Der Mitarbeiterin sei kein Schaden entstanden, da sie bei der SHG weiterbeschäftigt werde. Die fristlosen Kündigungen und der Vorwurf der Pflichtverletzung seien zurückgenommen worden.

Die frühere Schulleiterin, die von Walker vertreten wurde, habe inzwischen einen anderen Job gefunden, ihre frühere Position sei im Rahmen einer Umstrukturierung bei der SHG weggefallen. Deshalb erhalte sie rund 23.000 Euro Abfindung.

Der Anwalt der SHG sprach von einer "pragmatischen Lösung". Man habe einen "Schlussstrich ziehen" und sicherstellen wollen, dass "die Mitarbeiterin nicht mehr irgendwelchen Vorwürfen ausgesetzt" sei. (kud)

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