Urteil

Cannabispatienten dürfen nicht jagen

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TRIER. Patienten mit regelmäßigem Cannabis-Konsum dürfen nicht jagen gehen.

Ihnen fehlt die waffenrechtliche Eignung für den Jagdschein, entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem am 8. Oktober bekannt gegebenen Urteil.

Denn bei einem regelmäßigen Cannabis-Konsum lasse sich kein konstantes psychisches Zustandsbild erreichen, um "mit Waffen und Munition vorsichtig und sachgemäß" umgehen zu können, so das Gericht.

Dem Kläger stehe damit als Cannabis-Patient auch nach bestandener Jagdprüfung kein Jagdschein zu.

Ähnlich hatte in einem vergleichbaren Fall Ende Januar auch der bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. (fl)

Az.: 2 K 11388/17.TR

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