Kommentar – Paragraf 219a

Zeit für Klarstellung drängt

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Das Urteil ist gefallen: Die Gießener Ärztin ist mit ihrer Berufung vor dem Landgericht Gießen gescheitert. Sie war bereits in erster Instanz wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt worden.

Wenn jetzt Bundesjustizministerin Katarina Barley aufs Tempo drückt, um Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte zu sorgen, hat sie das selbst in der Hand.

Seit Monaten verhandeln die drei Ressorts-Chefs aus dem Justiz-, Familien- und Gesundheitsministerium darüber, ob und wie Paragraf 219a StGB geändert werden sollte. Auch Kanzleramtschef Helge Braun ist daran beteiligt. Noch vor kurzem wurde ein entsprechender Entwurf gegenüber der "Ärzte Zeitung" angekündigt.

Die Zeit für eine Klarstellung drängt, weil die Diskussion nicht zuletzt auch durch Äußerungen des Papstes am Mittwoch in eine gefährliche Richtung abdriftet. In der Audienz verglich das Oberhaupt der katholischen Kirche Abtreibung mit Auftragsmorden.

Lesen Sie dazu auch: Paragraf 219a: Urteil gegen Ärztin bestätigt Schwangerschaftsabbrüche: Barley dringt auf Neuregelung von Paragraf 219a

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