Apothekenaufsicht NRW

Laumann konkretisiert Konsequenzen aus Zyto-Skandal

Alle Apotheken in Nordrhein-Westfalen sollen nach dem Skandal um einen Bottroper Apotheker künftig schärfer überwacht werden. Das Konzept wurde jetzt vorgestellt.

Anne-Christin GrögerVon Anne-Christin Gröger Veröffentlicht:
Apotheken in Nordrhein Westfalen, die Zytostatika herstellen, werden künftig schärfer kontrolliert.

Apotheken in Nordrhein Westfalen, die Zytostatika herstellen, werden künftig schärfer kontrolliert.

© benicoma / stock.adobe.com

KÖLN. Der Gesundheitsminister des Landes Nordrhein-Westfalen Karl-Josef Laumann (CDU) will weitere Konsequenzen aus dem Bottroper Apotheker-Skandal ziehen. Dafür hat er ein neues Konzept zur Apothekenüberwachung im Land vorgestellt. Außerdem will er eine Studie in Auftrag geben, um herauszufinden, ob und in welchem Maß die Krankheitsverläufe von Patientengruppen, die Zytostatika aus der "Alten Apotheke" erhalten haben, von denjenigen Patienten abweichen, die mit ordnungsgemäß hergestellten Arzneimitteln versorgt wurden.

Ein Apotheker aus Bottrop war Ende 2016 unter Verdacht geraten, Krebsmedikamente zu niedrig dosiert zubereitet und gegen Hygienevorschriften verstoßen zu haben. Außerdem wird ihm daraus Abrechnungsbetrug zur Last gelegt. Der Mann sitzt seitdem in Haft. Anfang Juli war er erstinstanzlich zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Bereits im August 2017 hatte Minister Laumann strengere Kontrollen für Apotheken angekündigt, die Zytostatika herstellen (wir berichteten).

Die jetzt angekündigten Maßnahmen gelten für alle Apotheken in NRW und werden von den für die Apothekenüberwachung zuständigen Behörden verbindlich in Kraft gesetzt. Das neue Konzept sieht folgende Schritte vor:

  • Einmal im Jahr sollen unangemeldete Personalkontrollen stattfinden, dabei prüfen die Behörden auch, ob ausreichend pharmazeutisches Fachpersonal anwesend ist.
  • In Schwerpunktapotheken, die Zytostatika und andere Injektions- und Infusionsarzneimittel patientenindividuell zubereiten, werden einmal jährlich unangemeldete Proben aus der laufenden Produktion entnommen und amtlich untersucht.
  • Bei Apotheken ohne Schwerpunkt finden künftig alle drei Jahre angemeldete vollständige Revisionen statt. Gab es bei früheren Überprüfungen keine Beanstandung, kann der Zeitraum zwischen den Einzelfallprüfungen auf bis zu fünf Jahre ausgedehnt werden. Details zu den Revisionen werden noch diskutiert.
  • Apotheken, die schwerpunktmäßig Arzneimittel zur parenteralen Anwendung herstellen oder die ihren Schwerpunkt im Bereich des patientenindividuellen Stellens und Verblisterns von Medikamenten haben, durchlaufen alle zwei Jahre eine unangemeldete Vollrevision.

Die angekündigte Vergleichsstudie zu den gesundheitlichen Auswirkungen für Betroffene des Bottroper Apotheker-Skandals wird wohl frühestens Ende 2019 fertig sein. Derzeit werden noch datenschutzrechtliche Fragen geklärt. Geleitet wird das Projekt von Professor Ulrike Haug vom Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie.

Überwachung der Apotheken in NRW:

  • Personalkontrollen: unangemeldet, jährlich für alle.
  • Proben: aus der laufenden Produktion, unangemeldet, jährlich in Schwerpunktapotheken.
  • Revisionen alle drei Jahre, angemeldet in Apotheken ohne Schwerpunkt.
  • Vergleichsstudie: Gesundheitliche Auswirkungen der vom Bottroper Skandal Betroffenen im Vergleich.
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