BGH-Urteil

Organspender streiten um Schmerzensgeld

Zwei Organspender streiten aktuell vor dem Bundesgerichtshof (BGH) um Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen seit den Eingriffen.

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Nierentransplantation: In Deutschland waren im vergangenen Jahr mehr als ein Viertel der Organe Lebendspenden.

Nierentransplantation: In Deutschland waren im vergangenen Jahr mehr als ein Viertel der Organe Lebendspenden.

© Jan-Peter Kasper / dpa

KARLSRUHE. Am Dienstag wurden die Klagen zweier Organspender aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gegen die Uniklinik Essen und Ärzte am BGH in Karlsruhe verhandelt. Sie fordern Schmerzensgeld und Schadenersatz, weil sie formal und inhaltlich nicht ordnungsgemäß über die Risiken des Eingriffs aufgeklärt wurden.

Die Kläger hatten der Ehefrau beziehungsweise dem Vater eine Niere gespendet. Seither leiden sie nach eigener Darstellung an Niereninsuffizienz und chronischer Erschöpfung. In beiden Fällen steht fest, dass beim Aufklärungsgespräch der vorgeschriebene neutrale Arzt fehlte. Es wurden auch nicht alle damals bekannten Transplantationsrisiken erwähnt.

Trotzdem hatten die Klagen bisher keinen Erfolg: Die Gerichte der Vorinstanzen kamen zu dem Schluss, dass beide auch in Kenntnis sämtlicher Risiken auf jeden Fall gespendet hätten. (Az. VI ZR 318/17 u.a.)

Einer der Kläger ist Ralf Zietz, der seiner Frau vor acht Jahren eine Niere gespendet hat. Er macht die Ärzte verantwortlich, sie hätten ihm Risiken verschwiegen. Zusammen mit einer zweiten Nierenspenderin hat er die Uniklinik Essen und die für die Transplantation verantwortlichen Mediziner auf 100.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt.

„Mir wurde gesagt, es gibt die üblichen Operationsrisiken, wie bei jedem Eingriff, und es gibt natürlich eine gewisse Rekonvaleszenz – aber nach sechs bis acht Wochen ist man wieder der Alte“, so Zietz.

Spende auch in Kenntnis aller Risiken?

Aber das war nicht der Fall. Zietz leidet an chronischer Erschöpfung, ist vergesslich geworden. Er ist auch tatsächlich nach formalen Kriterien nierenkrank, eine entsprechende Diagnose liegt vor. Dass davon die Erschöpfung kommt, lässt sich offenbar nicht beweisen, obwohl es auch andere Nierenspender mit solchen Beschwerden gibt.

Das Oberlandesgericht Hamm hat zuletzt zwar festgestellt, dass es Mängel gab: Beim Vorgespräch im Klinikum war wohl kein neutraler Arzt dabei. Die inhaltliche Aufklärung sei „zum Teil unzureichend“ gewesen. Die Richter schätzten Zietz aber so ein, dass er seiner Frau auch in Kenntnis sämtlicher Risiken auf jeden Fall die Niere gespendet hätte – zu groß sei ihr Leid gewesen, zu groß seine Hilfsbereitschaft. Juristisch nennt sich das „hypothetische Einwilligung“.

Ein Totschlagargument, findet Zietz, daraus könne man letztlich jedem Organspender einen Strick drehen, der um einen geliebten Menschen bangt. Der BGH-Anwalt des Transplantationszentrums argumentiert hingegen, es müsse sichergestellt sein, dass kein Spender die Aufklärungsmängel im Nachhinein missbrauche, um die Klinik haftbar zu machen.

Die Richter am BGH konnten am Dienstag noch zu keinem abschließenden Urteil finden, sondern wollen dies zu einem späteren Zeitpunkt verkünden. (dpa)

Dieser Bericht wurde aktualisiert am 13.11.2018 um 16.30 Uhr.

So ist die Lebendspende geregelt

Das Gesetz erlaubt die Lebendspende nur unter engen Verwandten und einander sehr nahestehenden Menschen – wenn der Spender „voraussichtlich nicht über das Operationsrisiko hinaus gefährdet oder über die unmittelbaren Folgen der Entnahme hinaus gesundheitlich schwer beeinträchtigt wird“. Erste Wahl soll grundsätzlich immer ein Spenderorgan eines Toten sein.

Aber die postmortalen Organspenden sind 2017 auf den niedrigsten Stand seit 20 Jahren eingebrochen. Lebendspenden – in den allermeisten Fällen einer Niere oder eines Teils der Leber – sind für die Wartenden und ihre Angehörigen eine Chance, ihre Bedeutung hat deutlich zugenommen. 2017 waren 557 von 1921 transplantierten Nieren Lebendspenden, das sind 29 Prozent. Spender und Empfänger durchlaufen einen genau geregelten Auswahlprozess mit Prüfungen und Gesprächen.

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