Bevacizumab

EuGH gibt grünes Licht für Off-Label-Use

Europarecht steht einem Off-Label-Use dann nicht entgegen, wenn er ärztlich veranlasst ist. So befand jetzt der EuGH zum Einsatz von Bevacizumab gegen AMD.

Veröffentlicht:

LUXEMBURG. Im Dauerstreit um die Behandlung der altersbedingten Makuladegeneration (AMD) mit Avastin® (Bevacizumab) hat der Europäische Gerichtshof den Off-Label-Use gestärkt. Ganz generell steht EU-Recht Off-Label-Anwendungen jedenfalls im Krankenhaus nicht entgegen urteilte der EuGH am Mittwoch.

Die Begründung der obersten EU-Richter lässt darauf schließen, dass dies auch für den ambulanten Off-Label-Use gelten könnte, der jedoch nicht Gegenstand der jetzt verhandelten Streitsache aus Italien ist. In Deutschland wird Bevacizumab häufig auch von niedergelassenen Augenärzten zur AMD-Behandlung eingesetzt. Zugelassen ist der Antikörper des Herstellers Roche allerdings nur gegen Krebs. Eine Zulassung zur Behandlung der AMD hat dagegen das Novartis-Medikament Lucentis®. Dessen Wirkstoff Ranibizumab ist mit dem von Avastin verwandt, das Mittel kostet aber ein Vielfaches.

2014 nahm die italienische Arzneimittelagentur Avastin® in die Liste derjenigen Produkte auf, deren Kosten im Rahmen einer stationären AMD-Behandlung vom nationalen Gesundheitsdienst SSN erstattet werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Patienten auch über Alternativen informiert werden. Für den Off-Label-Einsatz wird Avastin® zudem in den Krankenhausapotheken neu verpackt.

Lucentis®-Hersteller Novartis hält das für unzulässig, weil Avastin® nicht gegen AMD zugelassen ist. Die italienischen Gerichte fragten daraufhin zunächst beim EuGH an, ob EU-Recht der Kostenerstattung für Avastin® in der AMD-Anwendung entgegensteht.

Dies haben die Luxemburger Richter nun verneint. Zur Begründung heißt es, für Organisation und Verwaltung des Gesundheitswesens seien die Mitgliedstaaten zuständig. Das EU-Arzneimittelrecht schreibe lediglich vor, dass „das gesamte Vertriebsnetz im Arzneimittelbereich, von der Herstellung beziehungsweise der Einfuhr in die Union bis hin zur Abgabe, einer Kontrolle unterliegt“.

Dies treffe für Avastin® zu. Dem Off-Label-Use stehe EU-Recht dann nicht entgegen, wenn er ärztlich verordnet ist. In diesem Fall führe auch die Umverpackung in der Klinikapotheke nicht dazu, dass Avastin® eine neue Verkehrsgenehmigung benötige.

Auch in Deutschland wird zur Behandlung der AMD häufig Avastin® eingesetzt. Einige Kassen haben auch ein internes Erstattungslimit, das zu einem faktischen Ausschluss von Lucentis® führt. Das Bundessozialgericht hatte 2014 entschieden, dass gesetzlich Versicherte dem Off-Label-Use nicht zustimmen müssen und auch Anspruch auf eine Behandlung mit Lucentis® haben. (mwo)

Europäischer Gerichtshof Az.: C-29/17

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Dr. Iris Dötsch Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologin und Ernährungsmedizinerin hat die Hauptstadtdiabetologinnen, eines neues Netzwerk für Frauen in der Diabetologie, gegründet.

© snyGGG / stock.adobe.com

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen