Urteil

PID ohne Plazet der Ethiker ist nicht erlaubt

Die Laborgruppe Synlab drängt auf eine Ausweitung der Präimplantationsdiagnostik. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bremste hier nun vorerst. Das Gericht lässt Revision zu.

Veröffentlicht:

ANSBACH/MÜNCHEN. Die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Bayern bleibt stark reguliert. Ein Münchner Labor scheiterte vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Ansbach mit seiner Forderung, befruchtete Eizellen in bestimmten Fällen auch ohne Zustimmung der zuständigen Ethikkommission untersuchen zu dürfen. Das Gericht gab das Urteil am Montag bekannt. „Wegen grundsätzlicher Bedeutung“ des Falles wurde aber die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen – damit die Gerichte sich auch in anderen Bundesländern daran orientieren können.

Das Labor Synlab hatte die Klage damit begründet, dass die sogenannten Trophektodermbiopsien, um die es vor Gericht ging, gar nicht unter das Embryonenschutzgesetz fallen. Bei der Untersuchung würden nicht dem Embryo direkt Zellen entnommen, sondern dem umgebenden Gewebe, aus dem nach einer Einnistung in die Gebärmutter der Mutterkuchen entsteht. Der Argumentation folgte der Gerichtshof nicht.

Laut Embryonenschutzgesetz ist es in Deutschland nur unter besonderen Umständen erlaubt, einen Embryo nach einer künstlichen Befruchtung vor dem Einpflanzen in den Mutterleib genetisch zu untersuchen. Wie viele Anträge auf eine PID bei den fünf Ethikkommissionen in Deutschland (Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen haben eigene, die übrigen Länder haben sich zu zwei Verbünden zusammengetan) gestellt werden, wird nicht zentral erfasst. Schätzungen gehen von 300 bis 400 Fällen im Jahr aus.

Ein Großteil kommt vor die bayerische Kommission, weil im Freistaat besonders viele PID-Zentren ihren Sitz haben. Nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums hat diese im vergangenen Jahr über 155 Fälle entschieden und dabei zwölf Anträge abgelehnt. (dpa)

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Az.: 20 B 18.290

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Medizinforschungsgesetz

Regierung: Ethikkommission beim Bund bleibt unabhängig

Kommentar zum Umgang mit aggressiven Patienten in Frankreich

Klima der Gewalt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert

Lesetipps
Gefangen in der Gedankenspirale: Personen mit Depressionen und übertriebenen Ängsten profitieren von Entropie-steigernden Wirkstoffen wie Psychedelika.

© Jacqueline Weber / stock.adobe.com

Jahrestagung Amerikanische Neurologen

Eine Frage der Entropie: Wie Psychedelika bei Depressionen wirken

Gesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, den Entwurf für die Klinikreform am 8. Mai im Kabinett beraten lassen zu wollen. 

© picture alliance / Geisler-Fotopress

Großes Reformpuzzle

So will Lauterbach den Krankenhaus-Sektor umbauen