Beschneidung eines Jungen

Baby fast verblutet, nun doch keine Anklage gegen Arzt

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NÜRNBERG. In Deutschland sind Beschneidungen aus religiösen Gründen legal. 2017 hatte ein Fall aus Nürnberg für Schlagzeilen gesorgt: Ein Säugling wurde daheim auf dem Küchentisch beschnitten, es kam zu Komplikationen. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen ein, die Rede war von Lebensgefahr. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, wurden die Ermittlungen nun überraschend eingestellt.

Der Arzt, der die Beschneidung durchgeführt hatte, muss nur eine Geldauflage zahlen. Für die Staatsanwaltschaft stelle sich der Fall anders dar als 2017, so Sprecherin Antje Gabriels-Gorsolke. Der Verdacht der gefährlichen Körperverletzung habe sich nicht bestätigt, und bei dem Jungen seien keinerlei bleibende Schäden entstanden. (dab)

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