Urteil

Land muss kein Geld an Uslarer Klinik zahlen

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USLAR. Das Land Niedersachsen muss keine Ausgleichszahlungen für die Schließung des Krankenhauses in Uslar leisten. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden. Die Richter wiesen damit die Berufung des Zwangsverwalters des letzten Krankenhausträgers, der Gesundheitszentrum Oberweser gGmbH, gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen zurück.

Der Insolvenzverwalter wollte das Land gerichtlich dazu verpflichten, 560.000 Euro als sogenannten Eigenmittelausgleich für Anlagegüter zu zahlen, die vor der Aufnahme der Klinik in den Krankenhausplan 1972 beschafft worden waren. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage als unbegründet abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Gründe für die Zulassung der Revision lägen nicht vor (13 LC 189/15). (pid)

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